In der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor-Studiengänge (RahmenO-Ba) vom 21. Dezember 2010 heißt es in §8:
»(3) Durchgestrichener TextUm Unterstützung bei der Einhaltung der laut § 10 Abs. 3 festgelegten Studienfristen zu geben, wird durch den Prüfungsausschuss eine obligatorische Fachstudienberatung dann durchgeführt, wenn nicht mindestens der folgende Studienumfang erfolgreich absolviert wird: