Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
wir möchten euch noch einmal herzlich zur diesjährigen Vollversammlung der Fachschaft am 8. November, 19 Uhr in den Hörsaal 1 einladen. In der Tagesordnung hat sich gegenüber der zuerst bekanntgegebenen Fassung eine Verschiebung ergeben. Sie lautet nun wie folgt:
Begrüßung
Satzungsänderung
Stand der Dinge
Haushalt
Rechenschaftsberichte
Entlastung
Wahl des Wahlausschusses
Vorstellung der KandidatInnen
Wahl des neuen Fachschaftsrates
Diskussion
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Die in TOP 2 genannte Satzungsänderung muss von den auf der Vollversammlung anwesenden Mitgliedern der Fachschaft bestätigt werden. Sie hat nur einige wenige Änderungen zum Inhalt. Die zu beschließende Fassung könnt ihr hier als PDF einsehen und mit der bisherigen Satzung vergleichen. Die geänderten Stellen sind gelb hinterlegt. Die geplanten Änderungen im Überblick:
Aktualisierung auf neue Rechtschreibung
Formulierungsänderung in § 1, Absatz 2, (b) ohne Bedeutungsveränderung
Bezugnahme auf die aktuelle Satzung der Studierendenschaft von 2006 (Diese ist die nächst übergeordnete Satzung, mit der unsere überstimmen muss. Unsere Satzung hat sich jedoch im allerersten Absatz bisher auf eine alte Satzung von 2003 bezogen.)
Verlängerung der Frist für ordnungsgemäßes Einladen zur Vollversammlung von 10 auf 14 Tage (§ 4, Absatz 4, (b))
Einfügung des Unterpunkts § 5, Absatz 3, (g): „
Wer für den FSR kandidieren möchte, muss sich in das Wahlverzeichnis eintragen. Das Wahlverzeichnis wird mindestens 14 Tage vor der Wahl durch den amtierenden FSR eröffnet. Eine Kandidatur ist bis zum Zeitpunkt der Wahl möglich.“ - Dies war bisher nicht geregelt und soll für die Zukunft Klarheit über die Möglichkeiten und Modalitäten einer Kandidatur schaffen.